GDL-Mitglieder dürfen sich nicht an einem Streik der evg beteiligen.
Eine solche Streikbeteiligung wäre rechtswidrig.
GDL-Mitglieder dürfen nur einem Streikaufruf der GDL folgen. Werden GDL-Mitglieder vom Arbeitgeber aufgefordert, Arbeiten streikender Arbeitnehmer zu übernehmen, gilt das Folgende:
Der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht. Somit sind Arbeitnehmer verpflichtet, die übertragenen Tätigkeiten zu erledigen....